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Die Konfliktmediation ist ein freiwilliger und rechtlich geregelter Prozeß, in dem eine unparteiische Drittperson, der Mediator, die Kommunikation und Verhandlung zwischen den an einem Konflikt beteiligten Parteien erleichtert, mit dem Ziel, ihnen zu helfen, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu erreichen.
In diesem Verfahren trifft der Mediator keine Entscheidungen für die Parteien; vielmehr hilft er ihnen, sich besser zu verstehen, die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse zu erkennen und mögliche Lösungen zu erkunden. Die Mediation zielt darauf ab, Konflikte friedlich zu lösen, Eskalationen zu vermeiden und in vielen Fällen den Rückgriff auf rechtliche oder gerichtliche Wege zu verhindern.
Mediation wird in einer Vielzahl von Kontexten angewendet, darunter familiäre und persönliche Angelegenheiten, Arbeitswelt, Schule, Gesundheit, lokale Gemeinschaften und kommerzielle Konflikte. Sie ist ein wirksames Instrument, um Streitigkeiten dialogorientiert zu bearbeiten und einvernehmliche sowie dauerhafte Lösungen zu fördern.
Wenn Streitmediationsvereinbarungen „öffentlich gemacht“ werden, bedeutet dies, daß die von den Beteiligten im Mediationsprozeß erzielte Vereinbarung formalisiert wird und zu einem rechtlich bindenden Dokument wird. Dieser Vorgang kann in verschiedenen Situationen erfolgen und hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab. In Spanien funktioniert dies wie folgt:
Zusammenfassend bedeutet „Erhebung einer Mediationsvereinbarung zur öffentlichen Urkunde“, daß die im Mediationsprozeß erzielte Vereinbarung formalisiert wird, sodaß sie rechtliche Wirkung erhält, ihre Einhaltung gesichert ist und sie rechtlich bindend wird.