Deontologische Pflichten

der Konfliktmediatoren und der Rechtsanwälte (als Friedensakteure und Förderer der Eintracht)

Mediatoren

In Katalonien sind die deontologischen Pflichten der Konfliktmediatoren hauptsächlich durch das Gesetz 15/2009 vom 22. Juli über die Mediation im Bereich des Privatrechts sowie durch den Deontologischen Kodex der Mediation Kataloniens, der von der Generalitat de Catalunya verabschiedet wurde, geregelt. Diese Grundsätze gewährleisten Ethik und Qualität der beruflichen Ausübung der Mediation.

Hauptsächliche deontologische Pflichten der Mediatoren in Katalonien:

1. Freiwilligkeit und Autonomie der Parteien

  • Der Mediator muss jederzeit den Willen der Parteien respektieren und sicherstellen, dass sie freiwillig am Prozess teilnehmen.
  • Er darf keine Lösungen aufzwingen oder die Entscheidungsfindung beeinflussen.

2. Unparteilichkeit und Neutralität

  • Er muss allen Parteien eine gerechte Behandlung garantieren, ohne eine zu bevorzugen.
  • Er darf nicht in Fällen mediieren, in denen ein Interessenkonflikt besteht oder eine Beziehung zu einer der Parteien vorliegt.

3. Vertraulichkeit

  • Alle im Mediationsprozess geteilten Informationen sind streng vertraulich.
  • Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Parteien nicht offengelegt werden, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

4. Unabhängigkeit und Abwesenheit von Interessenkonflikten

  • Der Mediator muss sich enthalten, in Fällen zu intervenieren, in denen ein Interessenkonflikt bestehen könnte.
  • Wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt, dass seine Unabhängigkeit beeinträchtigt ist, muss er die Mediation niederlegen.

5. Transparenz und Information der Parteien

  • Er muss den Parteien klar erklären, worin die Mediation besteht, welche Regeln gelten und welche rechtlichen Auswirkungen bestehen.
  • Er muss außerdem über seine Honorare und mögliche zusätzliche Kosten informieren.

6. Fachkompetenz und kontinuierliche Fortbildung

  • Der Mediator muss entsprechend qualifiziert sein und sich kontinuierlich in Mediation und Konfliktlösung fortbilden.
  • Es wird empfohlen, dass er im Registre de Mediadors de Catalunya eingetragen ist, um seine Befähigung zu akkreditieren.

7. Sorgfalt und gute berufliche Praxis

  • Er muss während des gesamten Prozesses verantwortungsbewusst, sorgfältig und professionell handeln.
  • Er hat jedes Verhalten zu vermeiden, das den Berufsstand diskreditieren oder den Parteien schaden könnte.

8. Förderung des Dialogs und konstruktiver Kommunikation

  • Seine Hauptfunktion besteht darin, die Kommunikation zwischen den Parteien zu erleichtern, Verständnis zu fördern und Lösungen zu suchen.
  • Er muss jegliche Art von Druck oder Zwang im Prozess vermeiden.

9. Verbot der Rechtsberatung oder der finalen Entscheidung

  • Er darf nicht die Rolle eines Rechtsanwalts übernehmen oder rechtlichen Rat erteilen.
  • Seine Aufgabe besteht darin, die Parteien bei der Suche nach ihrer eigenen Lösung zu unterstützen, nicht darin, Entscheidungen zu treffen oder Vereinbarungen aufzuerlegen.

Rechtsgrundlagen in Katalonien:

  • Ley 15/2009, de mediación en el ámbito del derecho privado.
  • Decreto 135/2012, de 23 de octubre, por el que se aprueba el Reglamento de la Ley 15/2009.
  • Código de Deontología de la Mediación de Cataluña.

Rechtsanwälte

In Spanien und insbesondere in Katalonien hat die Anwaltschaft die ethische und berufliche Verantwortung, ihre Mandanten zum geeigneten Zeitpunkt über die verschiedenen Optionen zur Konfliktlösung zu informieren. Dazu gehören die Möglichkeit zu verhandeln, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder auf die gesetzlich vorgesehenen alternativen Methoden zurückzugreifen – als ergänzende oder ersetzende Wege zum Gerichtsverfahren.

Nachfolgend wird die Regelung dargestellt, die diese Pflicht normiert:
  • Art. 20.1. b) der Normativa de l’Advocacia Catalana des Consell dels Il·lustres Col·legis d’Advocats de Catalunya
  • Art. 12.8 des Código Deontológico de l’Abogacía Española
  • Punto 3.7.1 del Código de Deontología de los Abogados Europeos

Art. 20.1. b) Normativa de l’Advocacia Catalana del Consell dels Il·lustres Col·legis d'Advocats de Catalunya, mit der durch die Resolució JUS/110/2019, de 22 de gener verabschiedeten Änderung:

„Rechte und Pflichten des anwaltlichen Berufs und des/der Mandanten/in:
Der/die Mandant/in hat das Recht, von dem Rechtsanwalt, der ihn/sie berät oder vertritt, informiert zu werden, und dieser hat die Pflicht, seinen/ihren Mandanten über die folgenden Umstände zu informieren:

(…)

b) Die möglichen Ergebnisse seiner Tätigkeit, ohne irgendein Ergebnis zu versprechen, das nicht ausschließlich von dieser Tätigkeit abhängt. Der Rechtsanwalt hat darauf hinzuwirken, den/die Mandanten/in davon abzuhalten, Konflikte zu fördern oder unbegründete Gerichtsverfahren einzuleiten. Ebenso muss der Rechtsanwalt den/die Mandanten/in über die Zweckmäßigkeit außergerichtlicher Einigungen und der gesetzlich vorgesehenen alternativen Konfliktlösungsmethoden informieren, die sich vom Gerichtsweg unterscheiden.“

Art. 12.8 des Código Deontológico de la Abogacía Española, verabschiedet vom Plenum des Consejo General de la Abogacía Española am 6. März 2019:

„Der Mandant wird mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit beraten und vertreten, wobei die persönliche Verantwortung für die übertragene Arbeit übernommen wird, ohne dass dies die Möglichkeit ausschließt, notwendige Kooperationen einzuholen. Es ist stets die zweckmäßigste Lösung für den erhaltenen Auftrag zu suchen. Der Mandant ist zum geeigneten Zeitpunkt über die Möglichkeit und die Folgen informiert zu werden, eine Einigung zu erzielen oder auf Instrumente der alternativen Streitbeilegung zurückzugreifen.“

Punkt 3.7.1 der Carta de principios esenciales de la abogacía europea und des Código deontológico de los abogados europeos. Verabschiedet in der Plenarsitzung des CCBE am 28. Oktober 1988 und geändert in den Plenarsitzungen vom 28. November 1998, 6. Dezember 2002 und 19. Mai 2006:

„3.7.1. Der Rechtsanwalt muss jederzeit versuchen, die zweckmäßigste Lösung entsprechend dem Verhältnis von Kosten und Nutzen zu finden und den Mandanten zum geeigneten Zeitpunkt über die Möglichkeit zu informieren, eine Einigung zu erzielen oder auf alternative Methoden der Konfliktlösung zurückzugreifen.“